Medizinische Rehabilitation
Stationäre Entwöhnungsbehandlung
Die Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik ist der klassische Behandlungsweg für drogenabhängige Suchtkranke. Sozialrechtlich handelt es sich um Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Die Behandlungskosten werden auf Antrag durch die zuständigen Leistungsträger übernommen, vorrangig durch Rentenversicherungen und nachrangig über Krankenversicherungen sowie die Sozialhilfe. Die Leistungsträger entscheiden, in welcher Einrichtung die Behandlung durchgeführt wird.
Der Weg in die Entwöhnungsbehandlung führt über unsere Beratungsstellen. Sie motivieren und unterstützen die Patientinnen und Patienten bei der Antragstellung und empfehlen auch eine Fachklinik zur Durchführung der Behandlung. Die Drogenhilfe Köln gGmbH bietet drei unterschiedliche Behandlungsprogramme an:
- Therapiephase über 6 Monate
Medizinisches, arbeits-, sozial- und psychotherapeutisches Behandlungsprogramm
mit Ziel der abstinenten Lebensführung und der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit - Adaptionsphase über 3 Monate
Im Anschluss an eine Therapiephase mit Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung - Kurzzeittherapie
Auf 3 Monate verkürzte Therapiephase, z.B. bei erneuter Behandlung.
Ambulante Entwöhnungsbehandlung
Eine Entwöhnungsbehandlung kann auch ambulant durchgeführt werden. Sozialrechtlich handelt es sich dann ebenfalls um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, man nennt dies "Ambulante Rehabilitation Sucht", auch abgekürzt ARS. Die Behandlungskosten werden auf Antrag durch die zuständigen Leistungsträger übernommen, vorrangig durch Rentenversicherungen und nachrangig über Krankenversicherungen sowie die Sozialhilfe.
Ziele sind eine abstinente Lebensführung, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die berufliche und soziale Eingliederung der Patientinnen und Patienten.
Die Drogenhilfe Köln gGmbH bietet zwei unterschiedliche Behandlungsprogramme an:
- Ambulante Behandlung
Als Alternative zu der stationären Behandlung in einer Fachklinik - Ambulante Weiterbehandlung
Nach erfolgreichem Abschluss einer stationären Behandlung
Alternativ zu einer stationären Behandlung kommt - je nach den Voraussetzungen des Einzelfalls - auch eine längerfristige ambulante Suchtbehandlung in Frage. Unsere Beratungsstellen motivieren und unterstützen die Patientinnen und Patienten bei der Antragstellung. Eine ambulante Behandlung als "Ambulante Rehabilitation Sucht" kann in unserer linksrheinischen Beratungsstelle und in unserem Betreuten Wohnen durchgeführt werden.
Linksrheinische Beratungsstelle

