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Niedrigschwellige Drogenhilfe

 

Ein grundlegendes Ziel der Suchthilfe ist die Schadensbegrenzung, auch und gerade dann, wenn Suchtkranke noch nicht in der Lage sind, eine Behandlung aufzunehmen. Das gilt insbesondere für sozial und gesundheitlich stark beeinträchtigte Drogenabhängige. Unsere suchttherapeutischen Ansprüche sind in diesen Fällen zurückgeschraubt. Vorrangig sind die Sicherung des Überlebens und der medizinischen und sozialen Grundversorgung.

 

Schadensbegrenzung bedeutet aber nicht, dass weitergehende Ziele aus dem Auge verloren werden. Niedrigschwellige und akzeptierende Hilfen sind Elemente einer umfassenden Suchthilfe.

 

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